Steuern und Recht
BFH: Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2022
Der BFH hat entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt (Az. I R 24/19).
Quelle: www.datev.de