Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019

Der BFH hatte zu klären, ob bei der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, nach formwechselnder Umwandlung der Ertrag aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens gewinnerhöhend zu berücksichtigen ist oder ob § 37 Abs. 7 Satz 1 KStG analog auch nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft anwendbar ist (Az. I R 56/16).

Weitere Informationen: BFH: Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus ... Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur … [weiterlesen]

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden ... Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche … [weiterlesen]