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Steuern

BFH: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Falle eines Veräußerungsgewinns aus der Einbringung eines Kommanditanteils (§ 20 UmwStG) eine nachträgliche Änderung des Rückbeziehungswahlrechts möglich ist (Az. I R 1/17).

Weitere Informationen: BFH: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Quelle: www.datev.de

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