Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Falle eines Veräußerungsgewinns aus der Einbringung eines Kommanditanteils (§ 20 UmwStG) eine nachträgliche Änderung des Rückbeziehungswahlrechts möglich ist (Az. I R 1/17).

Weitere Informationen: BFH: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Bundestag weitgehend einig über Stärkung von Start-ups und Kapitalmarkt (Zukunftsfinanzierungsgesetz) ... Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/8292) … [weiterlesen]

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG ... Das BMF nimmt zur Bestimmung des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung und … [weiterlesen]