Steuern
BFH: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006
Kategorie: Steuern | 6. Juni 2019
Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Falle eines Veräußerungsgewinns aus der Einbringung eines Kommanditanteils (§ 20 UmwStG) eine nachträgliche Änderung des Rückbeziehungswahlrechts möglich ist (Az. I R 1/17).
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Quelle: www.datev.de