Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil

Kategorie: Steuern | 26. September 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle des Verkaufs eines Anteils an einer rein grundbesitzhaltenden Personengesellschaft der Kaufpreis des Anteils als Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks geeignet ist (Az. II R 47/15).

Weitere Informationen: BFH: Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ Gesamtschau von Einzelmaßnahmen ... Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn … [weiterlesen]

Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem Gleitzeitkonto ... Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit … [weiterlesen]