Steuern
BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft
Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019
Bei einer Gebietskörperschaft, die mehrheitlich an einer Verlustkapitalgesellschaft beteiligt ist, entsteht keine Kapitalertragsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die sich aus einem begünstigten Dauerverlustgeschäft ergeben, wenn sie die Dauerverluste wirtschaftlich trägt. So entschied der BFH (Az. VIII R 44/15).
Weitere Informationen: BFH: Kapitalertragsteuer bei dauerdefizitärer kommunaler Eigengesellschaft
Quelle: www.datev.de