Steuern und Recht
BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandflächen
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2022
Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. Dies hat der BFH entschieden (Az. III R 14/21).
Quelle: www.datev.de