Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Kategorie: Steuern | 14. November 2018

Der BFH sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist (Az. V R 33/17).

Weitere Informationen: BFH: EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt ... Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das … [weiterlesen]

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es Schadensersatz? ... Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber durch … [weiterlesen]