Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Kategorie: Steuern | 14. November 2018

Der BFH sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher den EuGH um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist (Az. V R 33/17).

Weitere Informationen: BFH: EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Neue Initiativen der EU-Kommission: Langzeitarbeitslosigkeit verringern, erschwinglichen Wohnraum schaffen ... Die EU-Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Wege zur … [weiterlesen]

Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert ... Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und … [weiterlesen]