Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

BFH: EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

Kategorie: Steuern | 8. Mai 2019

Der BFH ruft den EuGH an, um die Frage zu klären, ob die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UStG zu berichtigen ist, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand einer Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat (Az. V R 61/17).

Weitere Informationen: BFH: EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Email

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ... Finanzämter versenden rund … [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 ... Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts der … [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion ... Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 eingerichtet. … [weiterlesen]

Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem „Mobbing“ Gesamtschau von Einzelmaßnahmen ... Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn … [weiterlesen]

Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem Gleitzeitkonto ... Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit … [weiterlesen]