Steuern und Recht
BFH: Darlehensverzicht – Übergangsvorschrift – Begründung der Rückzahlungsforderung
Kategorie: Steuern und Recht | 8. August 2024
Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gem. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 25/23).
Quelle: www.datev.de