Steuern
BFH: Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Zugangsvermutung
Kategorie: Steuern | 24. Oktober 2018
Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob die Zustellfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) auch gilt, wenn ein privater Postzusteller tätig war und dieser keine Zustellungsbescheinigung vorlegen kann sowie, welchem Beteiligten die Beweislast obliegt (Az. III R 27/17).
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Quelle: www.datev.de