Steuern und Recht
BFH: Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion)
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Juni 2023
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. So der BFH (Az. VI R 39/20).
Quelle: www.datev.de