Steuern
BFH: Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
Kategorie: Steuern | 31. Oktober 2018
Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind bei ihm lt. BFH weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar (Az. VIII R 19/16).
Weitere Informationen: BFH: Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
Quelle: www.datev.de