Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

BFD-Seminarleiterin rentenversicherungsfrei

Kategorie: Recht | 4. Juni 2019

Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Tätigkeit als Seminarleiterin anlässlich der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst (BFD) nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt (Az. L 8 R 660/16).

Weitere Informationen: BFD-Seminarleiterin rentenversicherungsfrei

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt ... Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das … [weiterlesen]

Versenkbarer Straßenpoller beschädigt Fahrzeug: Gibt es Schadensersatz? ... Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber durch … [weiterlesen]