Steuern und Recht
Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden
Kategorie: Steuern und Recht | 30. September 2022
Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. So entschied das VG Trier (Az. 7 L 2837/22).
Quelle: www.datev.de