Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme "zur Beregnung und Berieselung"

Kategorie: Recht | 6. September 2018

Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass die Entnahme von Grundwasser für die Bewässerung einer Reifenteststrecke nicht unter den niedrigen Gebührensatz von 0,007 Euro/m³ für die Verwendung des Grundwassers „zur Beregnung und Berieselung“ fällt, sondern als Grundwasserentnahme „zu sonstigen Zwecken“ mit einem Gebührensatz von 0,09 Euro/m³ einzustufen ist (Az. 9 LC 58/17).

Weitere Informationen: Bewässerung einer Reifenteststrecke fällt nicht unter den niedrigen Gebührensatz für Grundwasserentnahme "zur Beregnung und Berieselung"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. … [weiterlesen]

Bundesrat: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der … [weiterlesen]