Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Kategorie: Recht | 21. November 2018

Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 L 1099/18.MZ).

Weitere Informationen: Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Quelle: www.datev.de

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