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Recht

Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen bei verbauter Abschalteinrichtung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 28. November 2018

Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Pkw versagt werden. Dies hat das VG München entschieden und damit die Klagen von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen.

Weitere Informationen: Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen bei verbauter Abschalteinrichtung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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