Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen bei verbauter Abschalteinrichtung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 28. November 2018

Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Pkw versagt werden. Dies hat das VG München entschieden und damit die Klagen von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen.

Weitere Informationen: Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen bei verbauter Abschalteinrichtung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Rezessionsrisiko marginal gestiegen – positiv bei Industrieaufträgen, Konsum wenig dynamisch ... Die kurzfristigen Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich unter dem … [weiterlesen]

Digitaler Euro: Rat der EU legt Standpunkt zum digitalen Euro fest ... Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zur Einführung … [weiterlesen]