Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kategorie: Steuern | 9. November 2018

Das BMF hat sein Schreiben zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und u. a. an das BFH-Urteil X R 17/16 vom 14.03.2018 angepasst (Az. IV C 6 – S-2144 / 07 / 10001 :007).

Weitere Informationen: Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Quelle: www.datev.de

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