Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Beschluss der Kommission über staatliche Beihilfe Luxemburgs zugunsten von FTT nichtig

Kategorie: Steuern und Recht | 9. November 2022

Der Gerichtshof entschied, dass das Gericht zu Unrecht den Bezugsrahmen bestätigt hat, den die Kommission im Zusammenhang mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf integrierte Unternehmen in Luxemburg herangezogen hat, weil dabei die spezifischen Vorschriften, mit denen dieser Grundsatz in Luxemburg umgesetzt wird, nicht berücksichtigt wurden. Der Gerichtshof hat deshalb den streitigen Beschluss der Kommission für nichtig erklärt und festgestellt, dass ihre Prüfung des Bezugssystems und damit der Frage, ob FFT ein selektiver Vorteil gewährt wurde, fehlerhaft war (Rs. C-885/19 P und C-898/19 P).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook ... Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch … [weiterlesen]

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg ... Das VG Gieße hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis … [weiterlesen]