Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Beschluss der EU-Kommission, mit dem festgestellt wurde, dass die ungarische Steuer auf Werbung mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar ist, ist nichtig

Kategorie: Steuern | 28. Juni 2019

Das EuG erklärte den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wurde, dass die ungarische Steuer auf Werbung mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar ist, für nichtig. Weder die Progression der Steuer noch die Möglichkeit für Unternehmen, die 2013 keinen Gewinn erzielt haben, vorgetragene Verluste früherer Jahre von der Steuerbemessungsgrundlage für 2014 abzuziehen, stelle einen selektiven Vorteil zugunsten bestimmter Unternehmen dar (Rs. T-20/17).

Weitere Informationen: Beschluss der EU-Kommission, mit dem festgestellt wurde, dass die ungarische Steuer auf Werbung mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar ist, ist nichtig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG – Anlage 13a 2024 ... Unter Bezugnahme auf das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten … [weiterlesen]

IW-Konjunkturprognose: Die deutsche Wirtschaft kommt nicht voran ... Bundesweit thront in diesem Jahr die rote Null: Die deutsche Wirtschaft … [weiterlesen]