Steuern und Recht
Berliner Mobilitätsgesetz: BVG darf Falschparker umsetzen
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juli 2022
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und hierfür Gebühren fordern. So entschied das VG Berlin (Az. 11 K 298/21).
Quelle: www.datev.de