Steuern und Recht
Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig
Kategorie: Steuern und Recht | 17. November 2025
Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).
Quelle: www.datev.de
