Poppinga, Stomberg & Kollegen

Allgemein

Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung

Kategorie: Allgemein | 16. April 2020

Seit dem 3. April 2020 fördert das BMWi Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Für WP/vBP gibt es ein vereinfachtes Nachweisverfahren. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Beratungskostenförderung des BMWi für KMU auch bei WP/vBP mit weniger als 50 % Gesamtumsatz aus Unternehmensberatung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

BFH zum Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers – Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR ... Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine … [weiterlesen]

BFH: Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte ... Der BFH hatte zu entscheiden, nach welchem Maßstab der Gewerbesteuermessbetrag für … [weiterlesen]