Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Bei Forderungsverlusten aus einer mittelbaren GmbH-Beteiligung ist auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juni 2022

Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25% zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen. So entschied das FG Münster (Az. 13 K 3550/19).

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Quelle: www.datev.de

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