Recht
Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung
Kategorie: Recht | 2. Mai 2019
Das VG Halle hatte über die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer städtischen Beamtin zu entscheiden. Diese machte Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung und Schadensersatzansprüche geltend (Az. 5 A 519/16 HAL).
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Quelle: www.datev.de