Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

Kategorie: Recht | 2. Mai 2019

Das VG Halle hatte über die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einer städtischen Beamtin zu entscheiden. Diese machte Ansprüche auf Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung und Schadensersatzansprüche geltend (Az. 5 A 519/16 HAL).

Weitere Informationen: Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

Quelle: www.datev.de

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