Recht
„Autoposer“ muss unnötigen Lärm und Abgasbelästigungen vermeiden
Kategorie: Recht | 6. Juni 2019
Der VGH Mannheim hat das Urteil des VG Karlsruhe bestätigt, mit dem die Klage eines Autofahrers aus Ludwigshafen abgewiesen wurde, der sich gegen das Verbot der beklagten Stadt Mannheim gewandt hatte, bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen im Mannheimer Stadtgebiet zu verursachen (Az. 1 S 500/19).
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Quelle: www.datev.de