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Steuern

Automatischer Informationsaustausch: Verjährung frühestens ab Ende 2020

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019

Die Bundesregierung erwartet, dass die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen für das Jahr 2014 aus dem EU-Ausland erhaltenen Daten frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 verjähren könnten.

Weitere Informationen: Automatischer Informationsaustausch: Verjährung frühestens ab Ende 2020

Quelle: www.datev.de

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