Steuern
Automatischer Informationsaustausch: Verjährung frühestens ab Ende 2020
Kategorie: Steuern | 22. Mai 2019
Die Bundesregierung erwartet, dass die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen für das Jahr 2014 aus dem EU-Ausland erhaltenen Daten frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 verjähren könnten.
Weitere Informationen: Automatischer Informationsaustausch: Verjährung frühestens ab Ende 2020
Quelle: www.datev.de