Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

„Automatenshop“ darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Januar 2025

Das VG Osnabrück hat den Antrag der Betreiberin eines „Automatenshops“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer noch anhängigen Klage abgelehnt. Hintergrund ist eine Anordnung der Stadt Papenburg, nach der die Antragstellerin ihre in dem „Automatenshop“ befindlichen Verkaufsautomaten an Sonn- und Feiertagen höchstens drei Stunden außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten betreiben darf (Az. 1 B 61/24 und 1 B 79/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. … [weiterlesen]

Bundesrat: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld ... Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung der … [weiterlesen]