Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer

Kategorie: Steuern | 14. Mai 2019

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich „Hinterbliebene“ sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).

Weitere Informationen: Auszahlung von Sterbegeld an einen Erben, der kein "Hinterbliebener" ist, unterliegt der Einkommensteuer

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet ... Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während … [weiterlesen]

Positives Signal: BMF plant Vereinfachung bei Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ... Die Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG wirft weiterhin viele … [weiterlesen]