Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Kategorie: Steuern | 6. September 2018

Das BMF hat gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :011).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)

Quelle: www.datev.de

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