Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

Kategorie: Steuern | 24. Mai 2019

Das BMF gibt die Änderung des Abschnitts 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE bekannt (Az. III C 2 – S-7242-a / 19 / 10001 :001).

Weitere Informationen: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen

Quelle: www.datev.de

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