Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Kategorie: Steuern | 4. Dezember 2018

Das FinMin Baden-Württemberg teilt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG mit (Az. 3 – S-451.4 / 31).

Weitere Informationen: Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Quelle: www.datev.de

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