Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Kategorie: Steuern | 4. Dezember 2018

Das FinMin Baden-Württemberg teilt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG mit (Az. 3 – S-451.4 / 31).

Weitere Informationen: Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 bei +2,0 % ... Die Inflationsrate in Deutschland lag im Oktober 2024 bei +2,0 %. … [weiterlesen]

Steuerberaterprüfung: Hilfsmittelerlass 2025  ... Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der … [weiterlesen]