Steuern und Recht
Anwalt muss Kosten für Privatgutachten selbst tragen
Kategorie: Steuern und Recht | 30. April 2026
Die Kosten für die Einholung eines privaten Rechtsgutachtens sind nicht erstattungsfähig, wenn keine entlegene Rechtsmaterie betroffen und dem Verteidiger daher zumutbar ist, sich die erforderlichen Kenntnisse selbst zu erarbeiten. Mit dieser Begründung hat das LG Nürnberg-Fürth einem Anwalt die Kostenerstattung versagt (Az. 18 Qs 26/25).
Quelle: www.datev.de
