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Recht

Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Kategorie: Recht | 23. November 2018

Eine ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss angebrachte Markise ist zu entfernen. Eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung ermöglicht auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken. Dies entschied das AG München (Az. 481 C 16896/17 WEG).

Weitere Informationen: Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Quelle: www.datev.de

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