Recht
Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen
Kategorie: Recht | 23. November 2018
Eine ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss angebrachte Markise ist zu entfernen. Eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung ermöglicht auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken. Dies entschied das AG München (Az. 481 C 16896/17 WEG).
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Quelle: www.datev.de