Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Kategorie: Recht | 23. November 2018

Eine ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss angebrachte Markise ist zu entfernen. Eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung ermöglicht auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken. Dies entschied das AG München (Az. 481 C 16896/17 WEG).

Weitere Informationen: Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ ... Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten ... Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen … [weiterlesen]

Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung: Positionspapier zur Verbesserung der CSRD ... Die Bundesregierung veröffentlichte ein Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der … [weiterlesen]