Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Kategorie: Recht | 23. November 2018

Eine ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss angebrachte Markise ist zu entfernen. Eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung ermöglicht auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken. Dies entschied das AG München (Az. 481 C 16896/17 WEG).

Weitere Informationen: Angebrachte Gaststättenmarkise ohne nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen Beschluss ist zu entfernen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in Kraft ... Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt größtenteils … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens ... Der BFH hat unter Berücksichtigung der EuGH-Urteile Meilicke I und Meilicke … [weiterlesen]

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt ... Der Rat der EU hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets … [weiterlesen]