Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist wirksam

Kategorie: Recht | 21. November 2018

Das BMAS hat am 4. Mai 2016 nach § 5 TVG den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 24. November 2015 mit bereits im Antrag enthaltenen Einschränkungen bezüglich des betrieblichen Geltungsbereichs („Große Einschränkungsklausel“) für allgemeinverbindlich erklärt. Das BAG hat dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. 10 ABR 12/18).

Weitere Informationen: Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist wirksam

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung zu viel erhaltener Corona-Soforthilfen ... Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die Frist … [weiterlesen]

Erste Entscheidungen zu Datenschutz-Klagen gegen Facebook ... Dass nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck betroffen sind, automatisch … [weiterlesen]

Eilantrag eines Bezirksschornsteinfegers gegen seine Abberufung ohne Erfolg ... Das VG Gieße hat den Eilantrag eines Schornsteinfegers aus dem Landkreis … [weiterlesen]