Recht
Änderungsklauseln zu Kontoführungsgebühren bei bestehenden Bausparverträgen sind auch während der Ansparphase unwirksam
Kategorie: Recht | 13. Mai 2019
Das OLG Celle hat die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt (Az. 3 U 3/19).
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Quelle: www.datev.de