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Recht

Änderungsklauseln zu Kontoführungsgebühren bei bestehenden Bausparverträgen sind auch während der Ansparphase unwirksam

Kategorie: Recht | 13. Mai 2019

Das OLG Celle hat die Unwirksamkeit einer Klausel festgestellt, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt (Az. 3 U 3/19).

Weitere Informationen: Änderungsklauseln zu Kontoführungsgebühren bei bestehenden Bausparverträgen sind auch während der Ansparphase unwirksam

Quelle: www.datev.de

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