Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern und Recht

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2024

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache.

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Quelle: www.datev.de

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