Recht
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Kategorie: Recht | 28. November 2018
Das BVerfG hat eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah. Beamte seien nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (Az. 2 BvL 2/17).
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Quelle: www.datev.de