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Recht

Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Kategorie: Recht | 28. November 2018

Das BVerfG hat eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah. Beamte seien nicht dazu verpflichtet sind, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen (Az. 2 BvL 2/17).

Weitere Informationen: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Quelle: www.datev.de

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