Poppinga, Stomberg & Kollegen

Steuern

Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Kategorie: Steuern | 3. September 2018

Das FG Köln entschied, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen (Az. 3 K 870/17).

Weitere Informationen: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Accountancy Europe: Leitfaden für KMU zur KI-Verordnung ... Accountancy Europe hat einen Leitfaden als Überblick über die wesentlichen Bestimmungen … [weiterlesen]

ZEW-Konjunkturerwartungen: Aussichten auf Erholung ... Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland machen in der Umfrage vom Februar 2025 … [weiterlesen]