Poppinga, Stomberg & Kollegen

Recht

Abmahnung eines Redakteurs der „Wirtschaftswoche“ wegen der Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

Kategorie: Recht | 28. August 2018

Das ArbG Düsseldorf hat die auf Entfernung einer Abmahnung gerichtete Klage eines Redakteurs abgewiesen. Die Abmahnung enthielt den Vorwurf, dass er für eine andere Publikation einen Beitrag veröffentlichte, ohne zuvor die Einwilligung seiner Arbeitgeberin eingeholt zu haben, obwohl der Arbeitsvertrag einen solchen Erlaubnisvorbehalt vorsehe (Az. 4 Ca 3038/18).

Weitere Informationen: Abmahnung eines Redakteurs der „Wirtschaftswoche“ wegen der Veröffentlichung eines Artikels bei einer Tageszeitung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Für die schnelle

Kontaktaufnahme

Visitenkarte [ Emden ]

Visitenkarte [ Pewsum ]

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Aktuelles aus

Recht und Wirtschaft

Warnung vor Betrugsversuchen ...   In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber Steuerpflichtigen. … [weiterlesen]

Plicht zur Meldung von TSE-Kassen an die Finanzverwaltung ...     Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische … [weiterlesen]

Neu ab 01.01.2025 – Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ...   Ab dem 01.01.2025 wurde die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für viele Unternehmen … [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke ... Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann entscheidend … [weiterlesen]

Mieterhöhungsverlangen einer Wohnungsgenossenschaft und genossenschaftsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz ... Das AG Halle (Saale) hatte über die Wirksamkeit einer Mieterhöhung zu … [weiterlesen]

Richtlinie über angemessene Mindestlöhne: EuGH-Urteil bestätigt die Gültigkeit weitgehend ... Die EU-Kommission begrüßt das Urteil des EuGH, in dem weitgehend bestätigt … [weiterlesen]