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Steuern und Recht

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen am 1. April 2023 in jedem Fall verpflichtend

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2023

Ab dem 1. April 2023 ist die Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) in jedem Fall verpflichtend. Darauf weist die WPK hin.

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Quelle: www.datev.de

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