Steuern und Recht
§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2026
Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 64/23 E).
Quelle: www.datev.de
